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Leistungen Bildung und Teilhabe

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder im Kindergarten.

  • Geld für Schulbedarf.

  • Geld für den Weg zur Schule.

  • Nachhilfe in besonderen Fällen.

  • Kosten für Mittagessen in Schule oder Kindergarten.

  • Geld für Freizeit-Angebote für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Wie bekommen Kinder und Jugendliche die Leistungen?

  • Ein extra Antrag ist nur nötig für Fahrtkosten zur Schule und für Nachhilfe.

  • Alle anderen Leistungen gelten automatisch als mit dem Bürgergeld beantragt.

  • Welche Leistungen genutzt werden sollen, wird in der Anlage „Bildung und Teilhabe“ angegeben.

Schülerinnen und Schüler sind Personen, die:

  • jünger als 25 Jahre sind,

  • eine Schule besuchen und

  • keine Ausbildungsvergütung bekommen.

Wer ist Ansprechpartner/in für die Leistungen?

Alle Schreiben und Fragen bearbeitet das Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter Neumünster für die Kinder und Jugendlichen im Leistungsbezug von Bürgergeld.

Welche Kosten werden bei Ausflügen übernommen?

Tages-Ausflüge und mehrtägige Kindergarten-Ausflüge werden bezahlt, außer Taschengeld. Die Kosten werden über die Bildungskarte bezahlt.

Hinweis zu mehrtägigen Klassenfahrten:

Hier reicht die Schule die Kosten ein. Die Eltern geben das Schreiben der Schule im Jobcenter ab. Die Kosten werden direkt überwiesen.

Was gehört zum Schulbedarf?

Schülerinnen und Schüler, die Leistungen des Jobcenters erhalten, bekommen ohne gesonderten Antrag für die Schulausstattung jeweils 130 € zum 1. August und  65 € zum 1. Februar. Der Kauf von Dingen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

Wann werden Schülerbeförderungskosten übernommen?

Wer die nächstgelegene Schule besucht und sie nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen kann, bekommt auf Antrag Geld für das Deutschlandticket (rabattiertes Deutschland-Schulticket).

Die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten gilt ab 2 km Entfernung (bis 4. Klasse) und ab 4 km (ab 5. Klasse) für den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule.

Welche Leistungen gibt es für Nachhilfe?

Mit der Lernförderung können Kinder in Ausnahmefällen zusätzliche Hilfe beim Lernen bekommen. Diese Hilfe muss vorher beantragt werden. Die Schule oder schulnahe Vereine bieten oft kostenlose Unterstützung an, die zuerst genutzt werden muss. Lernförderung wird nur gewährt, wenn das Klassenziel gefährdet ist, das Kind nichts dafür kann, zum Beispiel durch unentschuldigte Fehlzeiten, und sich die Leistungen nur mit zusätzlicher Unterstützung kurzfristig verbessern können. Für eine bessere Schulartenempfehlung, wie den Übertritt auf ein Gymnasium, gibt es keine Lernförderung.

Wer bekommt die Kosten für Mittagessen?

Kinder und Jugendliche in Schule, Kindergarten oder Tagespflege können Geld für das gemeinsame Mittagessen bekommen. Die Kosten laufen über die Bildungskarte.

Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen monatlich 15 €. Das Geld kann genutzt werden für:

  • Sport, Spiel, Kultur und Vereine (z. B. Fußballverein),

  • Musikunterricht oder andere künstlerische Angebote,

  • angeleitete kulturelle Aktivitäten (keine reinen Eintrittsgelder),

  • Freizeiten, wie z. B. Pfadfinder- oder Sportfreizeiten.

Auch hier erfolgt die Zahlung über die Bildungskarte.

Kontakte

Frau Bläß

Telefon: 04321 5586 245
Fax: 04321 5586 340
 

Frau Sierke

Telefon: 04321 5586 335
Fax: 04321 5586 340
 

Frau Schnittger

Telefon: 04321 5586 391
Fax: 04321 5586 340