Leistungen Bildung und Teilhabe
Welche Leistungen gibt es?
Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
in besonderen Einzelfällen Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
Kosten für Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Wie kommen leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche im Bezug von Bürgergeld an die Leistungen für Bildung und Teilhabe?
ein gesonderter Antrag ist nur für Leistungen für Schülerbeförderung und Lernförderung notwendig
alle anderen Leistungen gelten mit der Hauptleistung (Bürgergeld) als beantragt
um festzustellen, welche Leistungen aus dem Bildung und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden sollen, wird dies über die Anlage Bildung und Teilhabe für Antragsstellende bekannt gegeben.
Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die:
noch keine 25 Jahre alt sind,
eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Wer ist Ansprechpartner/in für die Leistungen?
Alle Schreiben und Fragen bearbeitet das Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter Neumünster für die Kinder und Jugendlichen im Leistungsbezug von Bürgergeld.
Welche Kosten werden bei eintägigen Schul- und Kita-Ausflügen und mehrtägigen Kita-Ausflügen übernommen?
Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die von dieser Einrichtung in Rechnung gestellten tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Kita-Ausflügen mit Ausnahme von Taschengeld übernommen werden.
Die Gewährung erfolgt über die Bildungskarte.
Hinweis zu den mehrtägigen Klassenfahrten in Schulen:
Diese Kosten werden auf Nachweis direkt gezahlt. Die Eltern legen das Schreiben der Schule mit den entstehenden Kosten und der Bankverbindung beim Team Bildung und Teilhabe im Jobcenter vor. Die Kosten werden direkt angewiesen.
Was gehört zum „Schulbedarf“?
Schülerinnen und Schüler, die Leistungen des Jobcenters erhalten, erhalten ohne gesonderten Antrag für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 € und zum 1. Februar 65 €. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z. B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Wann werden „Schülerbeförderungskosten“ übernommen?
Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten auf Antrag Schülerbeförderungskosten als Geldleistung.
Die Bewilligung von Schülerbeförderungskosten erfolgt ab einer Entfernung von 2 Kilometern bis zur 4. Klasse und von 4 Kilometern ab der 5. Klasse für den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Schule.
Gefördert wird die günstigste Variante der Schülerbeförderungskosten.
!!! Achtung: Änderung ab 01.08.2026 !!!
Schulbesuch innerhalb Neumünsters
Für Schülerinnen und Schüler, die in Neumünster zur Schule gehen, ist die günstigste Alternative ab 01.08.2026 die Schüler*innen-Monatskarte im Abonnement der Stadtwerke Neumünster.
Die Kosten betragen für einen vollen Monat ohne Ferientage aktuell 41,20 €. In den Monaten, in die Ferientage fallen (z.B. August und Oktober), liegen die Kosten durch Kombination von Wochen- und Einzelfahrkarten noch darunter.
Kundinnen und Kunden, deren schulpflichtige Kinder für ihren Schulbesuch innerhalb Neumünsters bisher ein Deutschland-Schulticket („OLAV“) nutzten, haben ab 01.08.2026 die Wahl, die Differenz zukünftig aus dem Anteil ihres Grundsicherungsgeldes, der für die Teilnahme am Personennahverkehr vorgesehen ist, zuzuzahlen oder aber auf die günstigere Variante bei den Stadtwerken zu wechseln.
Die Kosten des Deutschland-Schultickets („OLAV“) betragen aktuell 43,00 €.
Schulbesuch außerhalb Neumünsters
Für den Schulbesuch außerhalb Neumünsters ist weiterhin das Deutschland-Schulticket („OLAV“) mit aktuell 43,00 € die günstigste Alternative. Für diese Schüler*innen ändert sich insoweit nichts.
Welche Leistungen werden für Lernförderung erbracht?
Mit der außerschulischen Lernförderung werden auf Antrag im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen des Klassenziels (Versetzung in die nächste Klassenstufe oder ein ausreichendes Leistungsniveau) ohne eigenes Verschulden der Schülerin/des Schülers (z.B. unentschuldigte Fehlzeiten) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.
Wer bekommt die Kosten für Mittagessen?
Wenn in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege ein gemeinsames Mittagessen angeboten wird, können Kinder und Jugendliche an diesen Einrichtungen die Kosten für Mittagessen bekommen.
Die Kosten werden über die Bildungskarte getragen.
Was bedeutet „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich. Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für:
Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (nicht: reine Eintrittsgelder z.B. für Museum, Tierpark, Theater),
die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Sportfreizeit usw.). In begründeten Ausnahmefällen in angemessenem Umfang auch weitere Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten stehen.
Die Gewährung erfolgt über die Bildungskarte.
Kontakte
Frau Bläß
Telefon: 04321 5586 245
Fax: 04321 5586 340
Frau Sierke
Telefon: 04321 5586 335
Fax: 04321 5586 340
Frau Schnittger
Telefon: 04321 5586 391
Fax: 04321 5586 340