Regelleistung nach dem SGB II
Die Regelleistung ist ein fester Geldbetrag. Damit sollen Sie viele Dinge im Alltag bezahlen.
Zum Beispiel:
Essen
Kleidung
Körperpflege
Dinge für den Haushalt
Strom für den Haushalt (keine Heizung)
Alles, was man im täglichen Leben braucht
Ein kleiner Teil ist auch für soziale Kontakte und für Kultur gedacht.
Mehrbedarfe
Ein Mehrbedarf ist extra Geld. Dieses Geld bekommt man, wenn die normale Regelleistung nicht reicht. Der Träger kann dieses Geld zusätzlich zum Bürgergeld oder Sozialgeld zahlen.
Diese Personen können auf Antrag extra Geld bekommen:
Schwangere ab der 13. Woche: 17 Prozent
Alleinerziehende: 36 Prozent bei 1 Kind unter 7 Jahren oder bei 2–3 Kindern unter 16 Jahren. Oder 12 Prozent pro Kind. Maximal 60 Prozent.
Menschen mit Behinderung, die bestimmte Leistungen nach SGB IX oder SGB XII bekommen: 35 Prozent
Personen, die wegen Krankheit teurere Ernährung brauchen (mit Nachweis): Kosten in angemessener Höhe
Nichterwerbsfähige Personen mit Ausweis und Merkzeichen G, wenn kein anderer Anspruch auf Mehrbedarf wegen Behinderung besteht: 17 Prozent
Das gesamte zusätzliche Geld darf nicht höher sein als der Regelsatz für erwerbsfähige Personen.
Einmalige Leistungen
Die monatliche Regelleistung ist für die normalen Kosten im Alltag. Zusätzlich kann es einmalige Leistungen geben für:
die erste Grundausstattung einer Wohnung, auch mit Geräten,
die erste Grundausstattung für Kleidung sowie für Schwangerschaft und Geburt,
mehrtägige Klassenfahrten, die von der Schule erlaubt sind.
Diese einmaligen Leistungen gibt es als Geld oder als Gutschein. Manchmal gibt es dafür einen festen Pauschalbetrag.
Sie können diese Leistungen auch bekommen, wenn Sie sonst kein Bürgergeld erhalten, aber zu wenig Einkommen oder Vermögen haben, um diese besonderen Kosten zu bezahlen. Es kann dabei auch Einkommen berücksichtigt werden, das Sie in den nächsten 6 Monaten bekommen.