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Hilfen für werdende Mütter

Werdende Mütter können ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 % mehr Geld vom Regelbedarf bekommen. Dafür braucht das Jobcenter nur einen Nachweis über den voraussichtlichen Geburtstermin.

Ab dem 3. Schwangerschaftsmonat gibt es zusätzlich eine einmalige Beihilfe von 125,00 Euro für Schwangerschaftskleidung. Wenn die letzte Schwangerschaft weniger als 2 Jahre her ist, wird geprüft, ob Sie wirklich neue Kleidung brauchen.

Ab dem 7. Schwangerschaftsmonat können Sie 573,00 Euro für die Erstausstattung für das Baby bekommen. Dinge, die Sie von älteren Geschwistern weiter nutzen können, werden dabei abgezogen.

Außerdem können schwangere Frauen bei bestimmten Beratungsstellen Geld aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ beantragen. (Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ vom 13.07.1984)

Aktuelle Beratungsstellen in Neumünster: