Kooperationsplan
Im Rahmen der Gesetzgebung zum Bürgergeld wurde der Kooperationsplan eingeführt, früher auch Eingliederungsvereinbarung genannt. Es gibt aber deutliche Veränderungen!
Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen einen Plan, in dem wir das Ziel festlegen und den Weg beschreiben, wie wir dieses erreichen: Was sind Ihre nächsten Schritte, wie unterstützt Sie Ihr Jobcenter dabei? Sie können Ihre Vorstellungen, Wünsche aber auch Bedenken einbringen und wir überlegen zusammen, welche Lösungen es dafür geben kann.
Gemeinsam kommen wir an das Ziel!
Der Kooperationsplan kann und sollte regelmäßig aktualisiert werden.
Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (z.B. Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen). Es könnte also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben.
Kommt ein Kooperationsplan nicht zustande, weil die beteiligten Personen sich nicht einigen können oder völlig verschiedene Vorstellungen haben, kann die Schlichtungsstelle im Hause eingeschaltet werden.
Das Verfahren kann sowohl von Ihnen oder Ihrer Ansprechpartnerin bzw. Ihrem Ansprechpartner als auch gemeinsam eingeleitet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und wie Sie dieses einleiten, erhalten Sie von Ihrem Jobcenter.