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Arbeit gefunden? Was nun?

Ich habe Arbeit gefunden! Bekomme ich noch Geldleistungen vom Jobcenter?

Sie haben eine Arbeit gefunden? Herzlichen Glückwunsch!

Bitte teilen Sie uns so schnell wie möglich Ihre Arbeitsaufnahme mit.

Die Informationen können Sie schriftlich einreichen oder nutzen Sie gerne Jobcenter.digtal.

Bitte informieren Sie vorab telefonisch Ihre Integrationsfachkraft über Ihre Arbeitsaufnahme.

Ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit: Mit einem Erwerbseinkommen haben Sie auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche, als nur mit den finanziellen Hilfen vom Jobcenter.

Je nach Einkommenshöhe können Sie noch sogenannte aufstockende Leistungen von uns erhalten und profitieren bei der Anrechnung Ihres Einkommens von den Freibetragsregelungen (§ 11b SGB II). 

Folgende Unterlagen reichen Sie bitte ein, damit wir Ihren Leistungsanspruch schnellstmöglich korrekt für Sie berechnen können: 

  • Kopie des unterschriebenen Arbeitsvertrages

  • Einkommensbescheinigung über die Höhe des Einkommens

  • Kontoauszug zum Nachweis über den Zeitpunkt, wann das Einkommen auf Ihrem Konto eingegangen ist

Warum sind die Angaben wichtig?

Bürgergeld wird -im Gegensatz zum Erwerbseinkommen- am Monatsende im Voraus für den nächsten Monat ausgezahlt. Im SGB II gilt das Zuflussprinzip, das heißt, laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem Sie sie tatsächlich auch erhalten (§ 11 SGB II).

Wenn Sie Einkommen haben, wird es in dem Monat angerechnet, in dem es auf Ihrem Konto angekommen ist. Da die Höhe der Leistungen einkommensabhängig ist, erfolgt nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen eine Neuberechnung und Entscheidung Ihres Leistungsanspruches. Vielleicht besteht nur noch ein geringer Restanspruch. Dann können Sie auch auf das Bürgergeld verzichten. Hierzu reicht ein formloses Schreiben mit Angabe des Zeitpunktes des Leistungsverzichts. 

Welche Möglichkeiten gibt es, die Zeit bis zur ersten Gehaltszahlung finanziell zu überbrücken?

In der Regel erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber das erste Gehalt nicht am Monatsanfang der Beschäftigung. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf ein Darlehen für überbrückende Leistungen bis zu der ersten Gehaltszahlung beim Jobcenter zu stellen. Damit ist gewährleistet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt weiter sicherstellen können. Nutzen Sie hierzu ebenfalls möglichst Jobcenter.digtal.