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Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie erkrankt und stehen deshalb im Augenblick dem Jobcenter Neumünster nicht zur Verfügung und können z.B. keinen Beratungstermin wahrnehmen? 

Dann brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt. Dies gilt auch, wenn Sie sich in einer Qualifizierung oder einer anderen Maßnahme befinden.

Da es zwischen der Krankenkasse und dem Jobcenter keinen elektronischen Abgleich gibt, müssen Sie sich von Ihrem Arzt immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aushändigen lassen. Diese ist dem Jobcenter und ggf. dem Bildungsträger (bei Qualifizierungen und Maßnahmen) vorzulegen. 

Sollten Sie Ihren Termin im Jobcenter aufgrund Ihrer Erkrankung nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte ggf. vorher ab oder erfragen, ob eine alternative Videoberatung möglich ist.