Zum Hauptinhalt springen Zum Seitenfooter springen

Teilzeitarbeit

Eine Berufsausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. Jede*r kann unabhängig vom Alter eine Teilzeitausbildung machen. Besondere Gründe für die zeitliche Einschränkung sind nicht erforderlich. Die tägliche bzw. wöchentliche Ausbildungszeit muss mindestens 50% der regulären Ausbildungszeit umfassen.

In folgender Broschüre erhalten Sie weitere Informationen rund um die Teilzeitausbildung:

Ausbildung in Teilzeit (pdf, 267KB)

Ausbildung in Teilzeit (leichte Sprache) (pdf, 6,30MB)

Weitere Informationsstellen:

Handwerkskammer Lübeck

IHK Schleswig-Holstein