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Probearbeit und Praktikum

Ein Praktikum / eine Probearbeit ist eine Eignungsfeststellung direkt bei einem Arbeitgeber- die sogenannte Maßnahme bei einem Arbeitgebenden. Eine Probearbeit können Sie unter Abstimmung mit Ihrer Integrationsfachkraft durchführen. Eine Voraussetzung für eine Probearbeit ist u.a., dass Ihre Integrationsfachkraft vor Beginn eingewilligt hat und Ihre betriebliche Erprobung dabei hilft, Ihre Chancen für eine Arbeitsaufnahme zu verbessern.
Die Länge der Probearbeit richtet sich nach Ihrer angestrebten Tätigkeit und wird gemeinsam abgestimmt. Eine Probearbeit bzw. Maßnahme bei einem Arbeitgebenden darf in der Regel jedoch nicht länger als sechs Wochen dauern.